Datenschutzrichtlinie
Bei der Teilnahme an Vereinsangeboten werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben. Deshalb hat die HKI eine Datenschutzrichtlinie, an die sie sich bei der Erhebung und Speicherung dieser sensiblen Daten hält.
Die Datenschutzerklärung für die Nutzung der Internetseiten finden Sie unter Datenschutzerklärung.
(1) Welche Daten werden gespeichert?
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern und sonstigen Teilnehmern am HKI-Rehabilitationssport digital gespeichert:
- Name,
- Vorname,
- Adresse,
- Geburtsdatum,
- Zeiten der Vereinszugehörigkeit,
- Geschlecht,
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- Bankdaten*,
- Krankenkasse und Krankenversichertennummer und/oder Rentenversicherungsträger und Rentenversicherungsnummer
- Dauer der Verordnung und Anzahl der verordneten Übungseinheiten,
- Dauer der Versicherung**
* nicht bei sonstigen Teilnehmern am HKI-Rehabilitationssport
** nur bei sonstigen Teilnehmern am HKI-Rehabilitationssport
(2) Umgang mit personenbezogenen Daten.
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Verein fort.
(3) An wen und in welchem Rahmen Daten weitergegeben werden
Als Mitglied des BLSV ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden:
- Name,
- Vorname,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Sportartenzugehörigkeit (hier: „Rehabilitationssport“)
Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV.
Die Abrechnung von ärztlichen Verordnungen mit den Krankenkassen erfolgt über das EDV-System einer externen Fachfirma. Dabei werden die ärztlichen Verordnungen zusammen mit den Teilnahmebestätigungen an diese Fachfirma in Papierform weitergeleitet.
Mit der beteiligten Fachfirma wurde ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen, der die Einhaltung aller vereinbarten allgemeinen, technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend Art. 25 DSGVO zusichert.
Die Speicherung der Verordnung und der Teilnehmerlisten erfolgt für die Zeit der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf dem Datenspeicher der beauftragten Fachfirma.
(4) Einsicht
Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann der Vorstand bei Verlangen gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.
(5) Veröffentlichung
Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner HKI-Mitgliederinfo. Dort werden auch die Namen von Spendern veröffentlicht; soll eine Veröffentlichung unterbleiben, kann dies durch den Betreff „Spende-anonym“ auf der Überweisung veranlasst werden.
(6) Datenverarbeitung
Durch ihre Mitgliedschaft bzw. durch den Teilnahme-Antrag zur sonstigen Teilnahme am HKI-Rehabilitationssport und die damit verbundene Anerkennung dieser Datenschutzrichtlinie stimmen die Mitglieder und sonstige Teilnehmer am HKI-Rehabilitationssport der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
(7) Auskunftsrecht
Jedes Mitglied und sonstiger Teilnehmer am HKI-Rehabilitationssport hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
(8) Aufbewahrung und Löschung
Bei Beendigung der Mitgliedschaft bzw. Teilnahme am HKI-Rehabilitationssport werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
(9) Schutz vor fremdem Zugriff
Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Stand: HKI-Datenschutzrichtlinie 7-2018
(Muster-Vorlage: Prof. Dr. Lauser, Datenschutzbeauftragter des BLSV, an die HKI-Erlangen angepasster Text)