Weiterhin gilt für die Sportveranstaltungen der HKI, das mit Corona infizierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer zuhause bleiben müssen. Wer sich krank fühlt, sollte ebenfalls keinen Sport machen – egal ob es sich um Corona oder eine normale Grippe handelt.
Anfang der Woche hat der Vorstand beschlossen, dass für alle Teilnehmenden weiterhin eine solche Isolationspflicht gilt, unabhängig von den aktuell von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen. Wesentlich ist der Schutz unserer Teilnehmenden, die sowohl im Herzsport und besonders auch im Lungensport allesamt einem besonders gefährdeten Personenkreis angehören.
Für den Herzsport und den Lungensport bei der HKI gilt nun also weiterhin, dass mit Corona Infizierte – also „Positiv“ Getestete (ganz gleich ob mit oder ohne Krankheitsanzeichen) – nicht zur Sportstunde kommen dürfen. Wann eine Teilnahme nach einem negativen Testergebnis wieder möglich ist, bitten wir, telefonisch in der Geschäftsstelle oder bei einem Vorstandsmitglied zu erfragen.
Auch wenn fast alle der Teilnehmenden mindestens dreifach und oft auch vierfach geimpft sind, halten wir diese Maßnahme wegen unserer besonders gefährdeten Teilnehmerkreise für notwendig. Vereinzelt nehmen auch Personen teil, die sich bisher aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen konnten und die deshalb besonders zu schützen sind.
So sehr wir uns alle nach einem „Normalbetrieb“ sehnen, sehen wir die aktuelle Entwicklung – in den Winter hinein – zumindest für unseren Reha-Sport-Bereich als sehr gewagt und haben uns deshalb zu der geschilderten Einschränkung entschlossen, für die wir um Euer Verständnis bitten.
Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern seit Mittwoch, 16. November die Corona-Isolationspflicht aufgehoben. Ob dies ein „Absprung aus der Pandemie in Richtung Normalität“ wird (so der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann), oder eine Bruchlandung, wird wohl erst die Zukunft zeigen. Warnende Stimmen gibt es genug und natürlich auch treffende Argumente für beide Auffassungen.